Beitritt


Werde ein Teil unseres Vereins und unterstütze die demokratische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und jungen Menschen in der stationären Jugendhilfe!


Unsere Mitgliedschaftsbedingungen


Setze dich für partizipative Strukturen in den Hilfen zur Erziehung in der stationären Jugendhilfe entweder als

 

Träger gemäß §§ 27 ff. SGV III, der junge Menschen in Schleswig-Holstein betreut

 

oder als

 

Privatperson ein. 

 

Voraussetzung für einen Beitritt ist die Förderung der Partizipation im Sinne des Vereins. Zum Beitrittszweck ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag (Hyperlink) nebst Beilegung eines erweiterten Führungszeugnisses an den Vorstand zu stellen.

(Weitere Informationen lassen sich in unserer Vereinssatzung nachlesen.)